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VG Berlin, 18.11.2010 - 29 A 189.08 |
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§ 2 Abs 1 VermG, § 1 Abs 6 VermG, § 3 Abs 4 S 3 VermG, § 1954 BGB
Vermögenszuordnungsrecht; Erbrecht: Frist zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.07.2000 - IV ZR 180/99
Fristbeginn bei Ausschlagung der Erbschaft
Auszug aus VG Berlin, 18.11.2010 - 29 A 189.08
Im Übrigen läge die Beweislast für das Vorliegen der Kenntnis bei der Beklagten (BGH, Urteil vom 5. Juli 2000 - IV ZR 180/99 -, NJW-RR 2000, 1530 = juris Rdnr. 11). - BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Auszug aus VG Berlin, 18.11.2010 - 29 A 189.08
Ein Anfechtungsgrund i.S.v. § 1954 Abs. 1 BGB liegt vor, denn die Unkenntnis von der Überschuldung des Nachlasses - hier: durch eine unbekannte Erlösauskehrverpflichtung in Höhe von ca. 400.000 Euro - stellt einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses dar (BGH, Urteil vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 98/87 - BGHZ 106, 359 = juris Rdnr. 12 m.w.N.). - KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01
Anfechtung der Erbausschlagung: Anfechtungsgrund des Irrtums über eine …
Auszug aus VG Berlin, 18.11.2010 - 29 A 189.08
Dagegen setzt die Kenntnis vom Anfechtungsgrund nicht voraus, dass der Anfechtende auch über sein Anfechtungsrecht als solches unterrichtet ist (KG, Beschluss vom 16. März 2004 - 1 W 120/01 -, NJW-RR 2004, 941 = juris Rdnr. 8 m.w.N.). - KG, 16.03.2004 - 1 W 458/01
Erbscheinseinziehungsverfahren: Einziehung eines vom Rechtspfleger aufgrund …
Auszug aus VG Berlin, 18.11.2010 - 29 A 189.08
Bereits das Vertrauen darauf, die Klage gegen diesen Bescheid könne aussichtsreich sein, schließt eine zuverlässige Kenntnis vom Anfechtungsgrund der Überschuldung des Nachlasses aus (KG, Beschluss vom 16. März 2004 - 1 W 458.01 -, NJW-RR 2004, 801 = juris Rdnr. 14). - VG Berlin, 27.05.2010 - 29 A 186.08
Entscheidung über den Umfang einer Aufbauhypothek nach bereits erfolgter Löschung
Auszug aus VG Berlin, 18.11.2010 - 29 A 189.08
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, die Akten der Verfahren VG 29 A 186.08 (Klage der Landesbank Berlin gegen die Neufestsetzung von Grundpfandrechten) und VG 29 A 195.08 sowie die von der Beklagten eingereichten Verwaltungsvorgänge (2 Ordner und 4 Hefter) verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der Beratung gewesen sind.
- VG Berlin, 27.05.2010 - 29 A 186.08
Entscheidung über den Umfang einer Aufbauhypothek nach bereits erfolgter Löschung
Die Klage der verbleibenden beiden Erbinnen - VG 29 A 189.08 - ist noch anhängig; sie haben beim Amtsgericht H. ebenfalls die Annahme der Erbschaft angefochten; das Erbscheinsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf Gerichtsakte, die Akten der Verfahren VG 29 A 189.08 und VG 29 A 195.08 sowie die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge (7 Bände) verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
Die Kammer kann ungeachtet des noch anhängigen Verfahrens VG 29 A 189.08 entscheiden.